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Beitrittserklärung

MITGLIEDSCHAFTSBEDINGUNGEN
(Stand ab 01.02.2026)
Die Grundlage jeder Mitgliedschaft ist ein vollständig ausgefüllter Antrag auf Mitgliedschaft des MPK- Motorsport und Touring Club!
Mitgliedschaften sind möglich für juristische Personen, Unternehmen, Institutionen und Organisationen aller Art, sowie Körperschaften und Personengesellschaften.
Es gilt eine Mindestmitgliedschaftsdauer für das aktuelle Beitrittsjahr, diese verlängert sich automatisch jeweils um 1 Jahr, sofern die Mitgliedschaft nicht bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres gekündigt wird.

 

MITGLIEDSCHAFT
Eine Mitgliedschaft beinhaltet, alle Standardleistungen des MPK- Motorsport und Touring Club.

Diese können unbegrenzt in Anspruch genommen werden.
Standardleistungen umfassen die Anforderungen laut Beschreibung in den Statuten, sowie die kostenlose Teilnahme aller Mitglieder- Veranstaltungen des MPK- Motorsport und Touring Club. Ebenso die Nutzung der bereitgestellten Anlagen und des Inventars.

Eine Fördermitgliedschaft ist eine natürliche oder juristische Person, welche einen Förderbeitrag leistet!

Unabhängig davon, ob Sie Leistungen des MPK- Motorsport und Touring Club in Anspruch nimmt, oder nicht.

Ein Fördermitglied ist zur Teilnahme an allen Veranstaltungen und Leistungen des MPK- Motorsport und Touring Club berechtigt.

Eine institutionelle Mitgliedschaft ist ein Verein oder ein Unternehmen- juristische Person, welche einen Förderbeitrag leistet!

Unabhängig davon, ob Sie Leistungen des MPK- Motorsport und Touring Club in Anspruch nimmt, oder nicht.

Ein institutionelles Mitglied fördert und unterstützt als Institution den Zweck und die Ziele des MPK- Motorsport und Touring Club.

 

Eine Kündigung der Fördermitgliedschaft hat schriftlich an mpk-motorsport@gmx.at zu erfolgen!

Bestehende Verbindlichkeiten dem Verein gegenüber bleiben aufrecht. Die Erbringung jeglicher Mitgliederleistungen und -rechten ruht bis zur vollständigen Bezahlung der offenen Verbindlichkeiten. Die dadurch entstehenden Kosten werden weiterlaufend dem Konto des Mitglieds angelastet. Die Debitorenverwaltung sowie die Einbringung offener Forderungen kann der Verein an Drittfirmen übergeben; diese können dafür eigene Gebühren verrechnen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Diese Drittfirmen sind anstatt des MPK- Motorsport und Touring Club befugt und ermächtigt, Ratenzahlungen und Zahlungsaufschübe zu vereinbaren.

Sonstige Bestimmungen:

Mündliche Nebenabreden zu dieser Beitrittserklärung bestehen nicht.

Für allfällige weitere Vereinbarungen wird die Schriftform vereinbart!

 

© 2026 MPK- Motorsport und Touring Club

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